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Zahnversicherung: Strahlende Zähne ohne teuren Eigenanteil


© margit / pixelio.de

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und Zahnersatz benötigen, müssen Sie sich darauf einstellen hohe finanzielle Eigenanteile zu Ihrem Zahnersatz leisten zu müssen. Dieses kostspielige Risiko lässt sich mit einer zusätzlichen Zahnversicherung bis zu 100 Prozent umgehen. Nahezu jede gesetzliche Krankenkasse kooperiert im Rahmen dieser Zusatzversicherungen mit privaten Krankenversicherungsunternehmen, welche diese zusätzlichen Wahltarife anbieten. Dabei sind Sie jedoch nicht an den Kooperationspartner Ihrer Krankenkasse gebunden, d.h. Sie können sich frei zwischen allen Anbietern auf dem Markt entscheiden. Für den Abschluss einer solchen Zahnversicherung, z.B. der ARAG Z100 ist eine Prüfung Ihrer persönlichen Verhältnisse erforderlich. Zur Ermittlung des individuellen Risikos sind in der Regel Angaben über den Zustand Ihres Gebisses, aktuelle oder geplante zahnärztliche Behandlungen und Ihr Alter bei Vertragsabschluss notwendig. Anhand dieser Risikoeinschätzung bemisst sich die von Ihnen zu zahlende Zahnversicherungsprämie. Je gesünder und jünger Sie sind, desto günstiger wird Ihre Prämie ausfallen.

Da die Prämie in der Regel immer gleich bleibend sein wird, empfiehlt sich ein Abschluss bereits in frühen Jahren, um sich einen sehr niedrigen Beitrag zu sichern. Hierbei können Sie meist zwischen monatlicher, viertel-, halbjährlicher und jährlicher Zahlungsweise wählen. Nach Vertragsabschluss ist zumeist eine Wartezeit einzuhalten, die typischerweise zwischen sechs und zwölf Monaten liegt. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit dürfen Sie Leistungen aus der Zahnversicherung in Anspruch nehmen. Sollten Sie nun Zahnersatz benötigen, reichen Sie die Rechnung Ihres Zahnarztes einfach bei Ihrer Versicherung ein. Sie wird Ihren Eigenanteil in vertragsgemäßer Höhe erstatten.

Thema: Versicherungen |

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