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Studentische Krankenversicherung

Die studentische Krankenversicherung ist ein spezifisches Angebot privater und gesetzlicher Krankenkassen das ausschließlich von Studenten wahrgenommen werden kann. Sie betrifft generell jene Studenten die nicht in die Familienversicherung aufgenommen werden können. Diese setzt voraus, dass ein Elternteil des Studenten gesetzlich versichert ist. Außerdem darf der Student das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine Dienstzeit, im Rahmen des Wehr- und Wehrersatzdienstes, wird auf die Altersbegrenzung angerechnet. Letztlich darf das monatliche Einkommen des Studenten nicht mehr als 350 Euro betragen.

Sind diese Kriterien nicht erfüllt so muss der Student in die studentische Krankenversicherung eintreten. Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten hierbei die günstigeren Tarife (um 55 Euro), während die privaten Anbieter (60 – 130 Euro) einen höheren Leistungsumfang zur Verfügung stellen. Ist ein Student im Rahmen einer studentischen Krankenversicherung versichert so darf er maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Sollte höhere Arbeitszeiten anfallen muss er sich wie ein Arbeitnehmer versichern lassen. Ausnahmeregelungen gelten für Pflichtpraktika und im Rahmen der vorlesungsfreien Studienzeit.

Sollte ein Student das 30. Lebensjahr erreicht haben, so erlischt nach dem aktuellen Semester die Versicherungspflicht. Hierbei können eventuelle Verzögerungen, durch den zweiten Bildungsweg, angerechnet werden. Dadurch kann die Versicherungspflicht, auch über das 30. Lebensjahr hinaus, erhalten bleiben. Sobald der Student sein 14. Semester beendet tritt die Versicherungspflicht, ohne weitere Ausnahmen, außer Kraft.

Thema: Versicherungen |

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