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Informationen zum Thema Rente


© Katja Neubauer / pixelio.de

Die gesetzliche Rentenversicherung ist im Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland fest verankert und stellt einen Teil des Sozialsystems da. Die Rentenversicherung unterliegt dem Zweck, dem Berufstätigen eine Alterssicherung zu bieten, sodass der Erhalt des Lebens gewährleistet ist. Berufstätige sind zur Teilnahme in die Rentenversicherungskasse verpflichtet, da sie wie oben erwähnt staatlich ist. Wenn man in die Rentenversicherung einzahlt, so hat man das Recht auf eine Rente. Die gesetzliche Rente ist nicht vom Privatmann an sich zu entrichten, zu 50% muss der Arbeitgeber die Rentenversicherungskosten tragen, da die Rentenversicherung unter die Sozialversicherungen fällt.Unter den Begriff Rente fällt nicht nur der Begriff Altersrente (nach dem Rentenleistungskatalog) sondern auch die Erwerbsminderungsrente und die Hinterbliebenen Rente. Bei dieser Form der Rente sind jedoch einige Voraussetzungen zu erfüllen wie ein bestimmtes Lebensalter, eine Erwerbsminderung usw. Die Rente an sich ist auf Grund des demographischen Wandels für die kommende Generation gewährleistet. Aus diesem Grund ist es ratsam sich nicht nur mit einer gesetzlichen Rente abzusichern, sondern auch mit einer privaten Rentenversicherung sich gegen die mögliche Altersarmut absichern zu können.

Der Vorteil einer privaten Rentenversicherung ist der, das Sie zwar selbstverständlich Abgaben zahlen müssen, jedoch in einem hohen Alter über ein kalkulierbares Einkommen verfügen. Die private Rentenversicherung hat zudem den Vorteil, dass Sie mit der ersten Rentenzahlung im Alter von 65 Jahren lediglich 18% der fürs gesamte Leben garantierten Rente zu versteuern haben. Im Gegensatz zu anderen Altersvorsorgen wie Zum Beispiel der Riester- Rente oder der Betriebsrente, wo 100% versteuert werden müssen.

Thema: Altersvorsorge |

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